21/08/2026
🚨 Ab Montag wird im Kreis Siegen-Wittgenstein der Trinkwasserverbrauch eingeschränkt
Foto: Berthold Stamm | Bilderdienst
Die anhaltende Hitze und Trockenheit zeigen deutliche Folgen: Die Pegel der beiden wichtigen Talsperren im Siegerland sind stark gesunken. Die Obernautalsperre liegt aktuell bei nur 46 Prozent, die Breitenbachtalsperre (unser Foto) bei 57 Prozent. Über diese beiden Talsperren werden bis zu 90 Prozent des Trinkwasserbedarfs der Region gedeckt.
Deshalb hat der Kreisausschuss eine Verordnung zur Beschränkung des Trinkwasserverbrauchs beschlossen. Sie gilt ab Montag, 24. August 2026, im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein.
💧 Das ist künftig unter anderem verboten:
• private Swimmingpools, Pools und Badebecken mit Trinkwasser zu befüllen
• Springbrunnen, Wasserspiele und Fontänen zu betreiben
• Wasserbehälter wie Regentonnen mit Trinkwasser zu befüllen, um damit Gärten oder Grünflächen zu bewässern
• Fahrzeuge außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen zu waschen oder abzuspritzen
• Terrassen, Hofflächen, Wege, Dächer oder Photovoltaikanlagen mit Wasser zu reinigen, sofern dies nicht aus hygienischen Gründen erforderlich ist
• Baustraßen und Baustellen zur Staubvermeidung mit Trinkwasser zu befeuchten, sofern dies nicht behördlich vorgeschrieben ist
🌱 Für Nutzgärten gibt es eine Ausnahme: Private Gartenflächen, auf denen Lebensmittel wie Gemüse, Salat, Obst oder Kräuter angebaut werden, dürfen zwischen 19:00 und 9:00 Uhr noch auf das Notwendigste begrenzt bewässert werden.
Ausnahmen gelten außerdem unter anderem für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Friedhöfe, Neuanpflanzungen und den gewerblichen Produktionsgartenbau.
Der Kreis warnt: Sollte die Trockenperiode anhalten, könnten Engpässe in der Wasserversorgung drohen. Auch die Trinkwasserqualität könnte durch steigende Wassertemperaturen beeinträchtigt werden.
Die Verordnung gilt zunächst bis 2. Oktober 2026.
💧 Jetzt heißt es also: Trinkwasser sparen, wo immer es möglich ist.