13/04/2026
Übrigens...
Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist in Ausnahmefällen möglich. Sie gilt für Personen, die sich aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Heimunterbringung nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können.
Der Antrag ist bei der Personalausweisbehörde (Bürgeramt) zu stellen.