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PRESSEMITTEILUNG Stadt GeesthachtVerkehrsteilnehmende mögen sich auf Einschränkungen am Fahrendorfer Weg in Geesthacht e...
03/04/2026

PRESSEMITTEILUNG Stadt Geesthacht
Verkehrsteilnehmende mögen sich auf Einschränkungen am Fahrendorfer Weg in Geesthacht einstellen. Die Straße wird vom 30. März 2026 bis voraussichtlich 30. Juni 2026 im Bereich zwischen der Mercatorstraße und der Einmündung der Straße Am Heidberg vollgesperrt. Der Grund: Es werden Mittelspannungsleitungen verlegt, die die Fahrbahn queren werden. Zudem werden die Regenwasserkanäle an den Fahrbahnrändern saniert.
Text: Wiebke Jürgensen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Liebe Geesthachterinnen, Liebe Geesthachter,zur nächsten öffentlichen Ratsversammlung lade ich Sie herzlich ein, die am ...
11/03/2026

Liebe Geesthachterinnen,
Liebe Geesthachter,
zur nächsten öffentlichen Ratsversammlung lade ich Sie herzlich ein, die am Freitag, den 13. März um 18:00 Uhr im Ratssaal des Geesthachter Rathauses stattfindet.
Zu Beginn der Ratsversammlung haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geesthacht die Möglichkeit in der Einwohnerfragestunde Fragen an die Verwaltung zu richten, die im Nachgang eine schriftliche Beantwortung erhalten.
Zur Beratung und Beschlussfassung steht unter anderem der 1. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zum B-Plan 007 - Westhafen VI, die Mustervereinbarung auf Grundlage § 15 a des Kindertagesförderungsgesetzes über den Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten, Änderung der Satzung der Stadt Geesthacht über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten und die Änderung der Satzung über die Benutzung für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht. Außerdem wird der Seniorenbeirat für eine neue Amtszeit gewählt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über aktuelle Themen, Vorhaben und Entscheidungen in unserer Stadt zu informieren. Verfolgen Sie die kommunalen Entwicklungen Geesthachts, ob im Rathaus oder ganz bequem über den YouTube livestream.
Die Tagesordnung sowie weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf der Website der Stadt Geesthacht.
Wir freuen uns, wenn sie dabei sind!
Es grüßt ganz herzlich ihr Bürgervorsteher
Arne Ertelt

Nächste öffentliche Ratsversammlung findet am Freitag, den 13. März 2026 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Geesthachter Rathauses statt.

PressemitteilungDie Geesthachter Ratsversammlung tagt am Freitag, 13. Februar 2026, öffentlich. Die Sitzung beginnt um 1...
10/02/2026

Pressemitteilung
Die Geesthachter Ratsversammlung tagt am Freitag, 13. Februar 2026, öffentlich. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Ratssaal im ersten Stock des Rathauses (Markt 15).
Interessierte sind im Rathaus willkommen oder können sich online zuschalten. Die Sitzung wird live über die Plattform Youtube übertragen. Wer die Diskussionen online verfolgen möchte, kann sich über den entsprechenden Link auf der Startseite der städtischen Website (www.geesthacht.de) reinklicken oder direkt den Youtube-Kanal der Stadt Geesthacht anwählen. Eine vorherige Registrierung bei Youtube ist dafür nicht erforderlich.
Die komplette Tagesordnung der Sitzung samt Diskussionsvorlagen ist unten im PDF einsehbar. Themen, die unter anderem am Freitag diskutiert werden!!

https://youtu.be/NTS_8SgvSas

25. Ratsversammlung der Stadt Geesthacht - 13.Februar 2026

Trotz winterlicher Verhältnisse und weiße Pracht gab es ein volles Haus beim Neujahrsempfang in Geesthacht: Mehr als 250...
15/01/2026

Trotz winterlicher Verhältnisse und weiße Pracht gab es ein volles Haus beim Neujahrsempfang in Geesthacht: Mehr als 250 Gäste nutzten, am 11. Januar 2026, die Gelegenheit im Geesthachter Rathaus auf das neue Jahr anzustoßen, 2025 Revuepassieren zu lassen.
Bürgermeister Olaf Schulze blickte auf einige wichtige Themen aus und zu Geesthacht 2026 zurück. Intensiver ging er nochmals auf die Situation zum Geesthachter Krankenhaus ein und auf den doch recht heftigen Wintereinbruch.
Auch wurden an diesem Tag drei Bürger für ihr Engagement im Ehrenamt gewürdigt:
Erika Rath, Dr. Friedhelm Ringe und Carsten Engelbrecht erhielten von Geesthachts stellvertretender Bürgervorsteherin Christine Backs und Bürgermeister Olaf Schulze, die Gastgebende des Neujahrsempfangs waren, das Ehrenzeichen der Stadt Geesthacht. Diese höchste Auszeichnung der Stadt Geesthacht wird an Personen verliehen, die sich über viele Jahre und in außergewöhnlichem Maße ehrenamtlich einsetzen.
Musikalisch wurde die Veranstaltung durch die Geesthachter Band „URBAN CAPTAINS“ rockig begleitet.

Vollständige Pressemitteilung der Stadt Geesthacht zu Sylvester!Der Jahreswechsel steht bevor und je näher der letzte Ta...
30/12/2025

Vollständige Pressemitteilung der Stadt Geesthacht zu Sylvester!

Der Jahreswechsel steht bevor und je näher der letzte Tag des Jahres rückt, umso intensiver werden die Silvesterplanungen. Wichtig zu wissen: In Geesthacht gelten in diesem Jahr strengere Regeln für das Silvesterfeuerwerk und Knallen. So ist beispielsweise beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu besonders brandgefährdeten Anlagen und Gebäuden wie Fachwerk- und Reetdachhäusern einzuhalten – vergangenes Jahr betrug der einzuhaltende Radius 180 Meter. Die Vorschriften im Überblick:

1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlaubt. Eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein.
2. In der Stadt Geesthacht (inklusive der Stadtteile Krümmel und Grünhof-Tesperhude) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 Uhr (31. Dezember) und 1 Uhr (1. Januar) begrenzt. Hierzu wurde durch die Stadt Geesthacht eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, welche amtlich bekannt gemacht wurde.

3. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

4. Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, zum Beispiel von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.

5. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 29.12.2025 bis zum 31.12.2025 erlaubt.

6. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht abbrennen.

7. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reetdach- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der unter Nummer 1. erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände und damit Abbrennverbote im Umkreis von 200 Metern um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen. In welchen Gebieten der Stadt Abbrennverbote gelten, ist in der Karte vermerkt, die auf der Website der Stadt Geesthacht eingesehen werden kann. Interessierte können dort auf der Startseite den Reiter „Leben in Geesthacht“ anwählen. Dort ist ein eigener Punkt für die Feuerwerksverbotszonen eingerichtet.

Besonders brandempfindliche Gebäude befinden sich in Geesthacht in folgenden Bereichen:

Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
Hafenterrassen 5 - 7 (Geesthacht)
Buntenskamp 4 (Geesthacht)
Elbstraße 7 (Geesthacht – auf dem Gelände Hotel „Backbord Geesthacht“)
Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger – B 5)
Strandweg 23 (Geesthacht – Ortsteil Grünhof-Tesperhude).

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern dar.

Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung zudem darauf hin, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung – HlbVO) wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Jedes Jahr zu Silvester besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Knallkörper abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern Verletzungsgefahren oder zumindest Schrecksituationen entstehen. Darum appelliert die Stadtverwaltung Geesthacht angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels: Bitte nehmen Sie aufeinander Rücksicht, halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und schützen Sie dadurch unser aller Gesundheit sowie Eigentum.
Stadt Geesthacht
Fachdienst Zentrale Verwaltung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Adresse

Geesthacht
21502

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