19/10/2019
Schützt die Wölfe!
Die CDU und die nimmersatte Jägerlobby wollen dem Wolf an das Fell!
Die Bundesregierung möchte das Artenschutzgesetz abändern abändern, leider in die falsche Richtung. Nach monatelangem Streit in der Bundesregierung soll der Abschuss von Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, künftig einfacher werden – mit einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (§45 Absatz 7). Eine riskante Scheinlösung, die den Herdenschutz nicht verbessert. Stattdessen bedeutet die geplante Gesetzesänderung mehr Bürokratie, weniger Rechtssicherheit für die Weidetierhalter und darüber hinaus ein Risiko weiterer Verschärfungen für den Artenschutz.
Die Problempunkte der geplanten Änderung im Überblick:
• Mehr rechtliche Unsicherheit durch die Einführung neuer Begrifflichkeiten: Statt neuer Begriffe braucht es klare Auslegungen der bestehenden Gesetzestexte.
• Voraussetzungen für Abschussgenehmigungen und Ausgleichzahlungen bleiben – auch mit der Gesetzesänderung - die „zumutbaren Alternativen“, also der Herdenschutz. Was dafür dringend fehlt, sind einheitliche Herdenschutzstandards, ohne gibt es auch hier keinerlei Rechtssicherheit für Weidetierhalter. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat bereits einen Herdenschutz-Leitfaden veröffentlicht (BfN-Skripten 530, 2019). Dieses Wissen hat die Bundesregierung bei der Erstellung der Gesetzesvorlage ignoriert.
• Die geplante Änderung könnte den Weg für weitere Verschärfungen bereiten: Die Problempunkte der Änderung im Überblick:
• Voraussetzungen für Abschussgenehmigungen und Ausgleichzahlungen bleiben – auch mit der Gesetzesänderung - die „zumutbaren Alternativen“, also der Herdenschutz. Was dafür dringend fehlt, sind einheitliche Herdenschutzstandards, ohne gibt es auch hier keinerlei Rechtssicherheit für Weidetierhalter. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat bereits einen Herdenschutz-Leitfaden veröffentlicht (BfN-Skripten 530, 2019). Dieses Wissen hat die Bundesregierung bei der Erstellung der Gesetzesvorlage ignoriert.
• Die geplante Änderung könnte den Weg für weitere Verschärfungen bereiten: Mitglieder der CDU haben bereits präventive Abschüsse gefordert, also noch bevor Schäden entstanden sind. Diese sind aus Herdenschutzsicht ineffektiv und EU-rechtlich höchst fragwürdig.
• Die Gesetzesänderung ist unnötig und gefährdet den Artenschutz: Durch die Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes wird auch der Schutzstatus anderer streng geschützter Arten, wie z.B. Biber, Kormoran und Kegelrobbe, in Frage gestellt. Die geplante Änderung öffnet damit Tür und Tor für weitere Aufweichungen im Artenschutz. Diese sind aus Herdenschutzsicht ineffektiv und EU-rechtlich höchst fragwürdig.
• Die Gesetzesänderung ist unnötig und gefährdet den Artenschutz: Durch die Öffnung des Bundesnaturschutzgesetzes wird auch der Schutzstatus anderer streng geschützter Arten, wie z.B. Biber, Kormoran und Kegelrobbe, in Frage gestellt. Die geplante Änderung öffnet damit Tür und Tor für weitere Aufweichungen im Artenschutz
Die Bundesregierung verschlimmert mit der angestrebten Änderung lediglich die aktuelle Situation. Gleichzeitig zieht sie sich aus der Verantwortung, endlich für bundesweite unbürokratische, finanzielle Unterstützung und Beratung der Weidetierhalter zu sorgen. Herdenschutz bleibt das A & O für das erfolgreiche und friedliche Zusammenleben von Mensch, Weidetier und Wolf. Die EU hat inzwischen die 100-Prozent-Förderung möglich gemacht. Jetzt müssen Bund und Länder aktiv werden und diese Möglichkeiten in der Fläche zugänglich machen.
Folgendes habe ich zu diesem Thema von der SPD als Antwort bekommen:
Die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir begrüßen die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und stehen für einen seriösen, vorurteilsfreien Umgang mit der Thematik. Die Sicherheit des Menschen hat selbstverständlich oberste Priorität. Vom Wolf ging aber seit seiner Rückkehr nach Deutschland vor knapp 20 Jahren noch nie eine Gefahr für Menschen aus. Die unbestreitbaren Probleme, die es gibt, sind fast ausschließlich bei Übergriffen auf Schafe und Rinder festzustellen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Probleme mit wirksamen Schutzmaßnahmen pragmatisch gelöst werden können.
Bei dem Gesetzentwurf, den Sie kritisieren, handelt es sich um einen lange verhandelten Kompromiss zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium.
Der Gesetzentwurf geht dem Bauernverband, dem Deutschen Jagdverband und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag nicht weit genug, sie wollen wesentlich schärfere Regeln gegenüber dem Wolf (präventiver Abschuss, „wolfsfreie Zonen“) bundesgesetzlich verankern.
Die Union steht damit leider nicht mehr zu dem Koalitionsantrag (BT-Drs. 19/2981), der im Juni 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und der ganz klar auf den Herdenschutz als wichtigste und erfolgreiche Maßnahme setzt und den hohen Schutzstatus des Wolfes anerkennt.
Zudem hat Frau Klöckner als Landwirtschaftsministerin den kaum gefundenen Kompromiss umgehend nach der Kabinettssitzung wieder aufgekündigt – ein einmaliger Vorgang, der nichts mit vertrauensvoller Zusammenarbeit zu tun hat.
Exifs:
400 mm | f 2.8 | ISO 720 | 1/640 s |