13/07/2026
Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände💧 in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen erlassen.
Diese gelten ab morgen, 14. Juli 2026:
❌Jegliche Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt.
❌In der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist die Nutzung von Grundwasser sowie Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen, zur Bewässerung verboten.
👉Ausgenommen von den Verboten sind Gartenbaubetriebe und Friedhöfe mit Tropf- und Tröpfchenbewässerung, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringen.
👉Sämtliche Verbote gelten bis zum 30. September 2026 oder bis auf Widerruf.
Die langanhaltende, angespannte hydrometrologische Lage der letzten Jahre wirkt sich nachteilig auf die Gewässerökologie im Jerichower Land aus. Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.
Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2026 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.