Wichtige Hinweise zu unseren Veranstaltungen:
Wir weisen darauf hin, daß bei unseren Veranstaltungen Fotos/Videos gemacht werden, die für unsere Öffentlichkeitsarbeit (Homepage/ soziale Netzwerke…) verwendet werden. Diesem kann gegenüber dem Verantwortlichen widersprochen werden. Beginn und Ende der Veranstaltung werden jeweils vom Verein bekanntgegeben! Das Ausstellungsverbot nach § 10 Tierschut
z-Hundeverordnung (TierSchHV) von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen ist einzuhalten: Dies gilt für jegliche Veranstaltungen, bei denen Hunde ausgestellt, verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden (also auch sportliche Wettkämpfe etc.). Räume oder Raumeinheiten für die Unterbringung von Hunden müssen einen tierschutzgerechten Aufenthalt der Tiere gewährleisten. Dies umfasst auch kurzfristige Ausnahmesituationen, wie z.B. die Unterbringung während einer Hundesportveranstaltung. Die Unterbringung von Hunden in einer Box während der Veranstaltung muss auf das nicht vermeidbare Minimum begrenzt werden. Den Hunden ist dabei wiederkehrend ausreichend Möglichkeit zur Bewegung und Beschäftigung außerhalb der Unterbringung zu gewähren. Außerdem muss den Tieren jederzeit Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Frischluftversorgung auch bei höheren Außentemperaturen unbedingt gewährleistet sein. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör wie z. Stachelhalsbändern oder Teletakt-Geräten ist nicht zulässig. Während der Veranstaltung sind alle anwesenden Hunde von ihren Begleitpersonen ständig so zu beaufsichtigen, dass es nicht zu Unfällen oder Verletzungen kommen kann, und dass die Tiere nicht unkontrolliert frei umherlaufen können. Es ist darauf zu achten, dass die teilnehmenden Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen versorgt und nicht überfordert werden. Impfstatus und Tierhalterhaftpflicht sind nachzuweisen! Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten!