21/08/2026
❓Wie viel KI darf in deinem Business Foto stecken, ohne dass es gekennzeichnet werden muss?
Mehr, als man angesichts der aktuellen Aufregung vermuten könnte.
Seit 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des EU AI Acts. Aktuell entsteht allerdings schnell der Eindruck, dass nun alles gekennzeichnet werden muss, sobald bei der Erstellung eines Bildes irgendwo KI beteiligt war.
Ganz so ist es aber nicht.
Entscheidend ist nicht allein, ob KI verwendet wurde, sondern ob das fertige Bild einen falschen Eindruck vermittelt.
📸 Ein paar praktische Beispiele:
Wenn ich bei einem Business Foto ein störendes Kabel, einen Mistkübel oder einen kleinen Busch im Hintergrund entferne, muss das Bild normalerweise nicht als KI-manipuliert gekennzeichnet werden.
Auch übliche Hautretusche, Farbkorrekturen, das Entfernen von Sensorflecken oder andere kosmetische Anpassungen fallen grundsätzlich unter normale Bildbearbeitung – selbst dann, wenn dabei KI unterstützt.
Anders sieht es aus, wenn Personen eingefügt werden, die nie vor Ort waren, eine Immobilie wesentlich anders dargestellt wird, als sie tatsächlich aussieht, oder ein realistisches Ereignis erzeugt wird, das nie stattgefunden hat. Dann ist eine Kennzeichnung notwendig.
Daher frage dich immer:
Vermittelt die Bearbeitung einen falschen Eindruck von einer Person, einem Ort, einem Produkt oder einem Ereignis?
Wenn die Antwort nein lautet, sprechen wir in vielen Fällen weiterhin von ganz normaler Bearbeitung und Unterstützung.
Speichere dir den Beitrag oder teile ihn mit jemandem, der bei diesem Thema ebenfalls unsicher ist.