28/10/2026
Im Luftraum G, in dem die meisten Drohnenflüge stattfinden, ist tagsüber kein Transponder vorgeschrieben.
Nicht für Segelflieger, nicht für Ultraleichtflugzeuge, nicht einmal für Motorflugzeuge.
Das gilt in Deutschland wie in Österreich, außerhalb von Transponderpflichtzonen (TMZ).
Ob ein Luftfahrzeug elektronisch sichtbar ist, hängt deshalb vereinfacht gesagt davon ab, was an Bord ist:
→ Verkehrsflugzeuge: Transponder mit ADS-B als Standardausrüstung
→ Motor- und Ultraleichtflugzeuge: Transponder oder FLARM, im Luftraum G tagsüber nicht vorgeschrieben
→ Rettungshubschrauber: Transponder, teils zusätzlich FLARM
→ Segelflugzeuge: überwiegend FLARM, oft kein Transponder
→ Gleitschirme und Hängegleiter: kein Transponder, teils FLARM oder FANET
→ Drohnen ab Klasse C1: Remote ID über WLAN oder Bluetooth
Der Haken: Transponder und FLARM erkennen sich gegenseitig nicht. Wer nur eines davon empfängt, sieht nur einen Teil des Verkehrs. Und wer gar nichts an Bord hat, bleibt elektronisch unsichtbar.
Ein belastbares Lagebild für deinen Betrieb braucht deshalb mehrere Protokolle gleichzeitig und klare Verfahren für alles, was keines davon erfasst.
Du willst wissen, wer über deinem Betriebsgebiet tatsächlich unterwegs ist? Der Empfänger, den wir dir liefern, erfasst ADS-B, Mode A/C/S, FLARM, OGN, FANET, ADS-L und Remote ID in einem Gerät.
Gemeinsam legen wir fest, wie du im Flug darauf reagierst 👉 https://go.skyzr.com/gb-sa-2610-fb-2