03/05/2021
Öffnungsplan Kultur im Detail.
Ab 19. Mai ist es soweit: Kunst- und Kulturveranstaltungen dürfen wieder unter Auflagen stattfinden. Details zum Öffnungsplan, soweit schon bekannt:
• Personenobergrenze:
für Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine Auslastung von maximal 50%, gedeckelt mit max. 1.500 Personen bei Indoor-Veranstaltungen und max. 3.000 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen. Für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (z.B. Vernissagen) gilt max. 50 Personen sowohl im Innen- als auch Außenbereich
• Mindestabstand (voraussichtlich): bei zugewiesenen Sitzplätzen kommt wohl mindestens ein freier Sitzplatz zwischen Besucher*innen-Gruppen (wie im Vorjahr), ansonsten gilt 2 Meter Mindestabstand.
• FFP2-Maskenpflicht.
• Zutrittstests bzw. „Grüner Pass“, also der Nachweis, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. Gültigkeit von Tests laut Medienberichten: PCR-Tests max. 72 Stunden, Antigentests 48 Stunden und Selbsttests mit digitaler Kontrolle 24 Stunden.
• Gastronomie: bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig, bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze nicht erlaubt.
• Sperrstunde: 22 Uhr.
• Bewilligungspflicht: ab elf Personen anzeigenpflichtig, ab 51 Personen Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
Die Rechtsgrundlage und weitere Details sollen mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten vorliegen, das könnte somit der 5. Mai sein. Weitergehende Öffnungen wurden ab 1. Juli in Aussicht gestellt. Achtung: Regional strengere Regelungen sind zulässig.
Damit wurden viele unserer Forderungen aufgegriffen. Es bleibt natürlich vieles offen und diese Ankündigungen sind mit Vorsicht zu genießen. Alles Weitere findet ihr bei uns wie immer laufend aktualisiert auf igkultur.at
Öffnungsplan Kultur im Detail.
Ab 19. Mai ist es soweit: Kunst- und Kulturveranstaltungen dürfen wieder unter Auflagen stattfinden. Details zum Öffnungsplan, soweit schon bekannt:
• Personenobergrenze:
für Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine Auslastung von maximal 50%, gedeckelt mit max. 1.500 Personen bei Indoor-Veranstaltungen und max. 3.000 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen. Für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (z.B. Vernissagen) gilt max. 50 Personen sowohl im Innen- als auch Außenbereich
• Mindestabstand (voraussichtlich): bei zugewiesenen Sitzplätzen kommt wohl mindestens ein freier Sitzplatz zwischen Besucher*innen-Gruppen (wie im Vorjahr), ansonsten gilt 2 Meter Mindestabstand.
• FFP2-Maskenpflicht.
• Zutrittstests bzw. „Grüner Pass“, also der Nachweis, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. Gültigkeit von Tests laut Medienberichten: PCR-Tests max. 72 Stunden, Antigentests 48 Stunden und Selbsttests mit digitaler Kontrolle 24 Stunden.
• Gastronomie: bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig, bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze nicht erlaubt.
• Sperrstunde: 22 Uhr.
• Bewilligungspflicht: ab elf Personen anzeigenpflichtig, ab 51 Personen Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
Die Rechtsgrundlage und weitere Details sollen mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten vorliegen, das könnte somit der 5. Mai sein. Weitergehende Öffnungen wurden ab 1. Juli in Aussicht gestellt. Achtung: Regional strengere Regelungen sind zulässig.
Damit wurden viele unserer Forderungen aufgegriffen. Es bleibt natürlich vieles offen und diese Ankündigungen sind mit Vorsicht zu genießen. Alles Weitere findet ihr bei uns wie immer laufend aktualisiert auf igkultur.at