01/06/2026
Sodele, die erste Urlaubswoche ist schon wieder rum und ich war komplett im Vatermodus unterwegs. Von Hobbyhorsing mit der Tochter bis zum Freibad-Marathon (5 Bäder in 5 Tagen) war wirklich alles dabei. Und genau da sind wir jetzt beim Thema.
Ich jobbe nebenbei im Metzinger Freibad und möchte da mal kurz was loswerden:
Ja, man kann das Rauchverbot super finden. Man kann es auch richtig scheiße finden. Aber eins steht fest: Die Mitarbeiter haben es nicht erfunden. Einige von uns rauchen selbst und fluchen innerlich genauso darüber.
Also bitte nicht den armen Kollegen oder Kollegin anmachen, nur weil er euch höflich drauf hinweist, dass ihr euch gerade direkt vor seiner Kasse die Kippe ansteckt wie einst Helmut Schmidt in jeder Talkshow.
Der oder die nette Mitarbeiterin ist nämlich nicht der Erfinder des Verbots und wer weiß, vielleicht hat er/sie auch seit 4 Stunden keine mehr geraucht ?
Am Arbeitsplatz geht ihr ja auch nicht mitten im Büro qualmen, sondern in den Raucherbereich. Hier ist es halt jetzt genauso – nur mit mehr Sonne und Pommesgeruch. Gewohnheit umstellen, einmal auf Facebook kurz kurz motzen und dann weiter geht’s.
Und kleiner Nebeneffekt: Wenn ihr über die Wiese lauft tretet ihr wenigstens nicht mehr ständig in eure ausgetretenen Kippen. Win-win! 😄
// Rauchverbot seit dem Saisonstart 2026 auch im Metzinger Freibad - Es gibt aber 3 Raucherzonen
Auch im Metzinger Freibad greift, wie in ganz Baden-Württemberg, seit der aktuellen Badesaison 2026 eine weitreichende Änderung. So gilt jetzt ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände des Metzinger Freibads, ausgenommen der explizit ausgeschilderten Raucherzonen.
Das Rauchen ist somit nur noch in den 3 ausdrücklich gekennzeichneten Raucherzonen außerhalb des eigentlichen Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereichs gestattet. Dies schließt auch E-Zigaretten und Vapes ein.
Die wichtigsten Details zusammengefasst:
- Generelles Rauchverbot: Auf den Liegewiesen und im gesamten Schwimmbereich ist das Rauchen strikt untersagt.
- Ausnahmen: Das Rauchen ist nur in den speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt, in denen bereitgestellte Aschenbecher genutzt werden müssen.
- Rechtslage: Dies ist Teil der Haus- und Badeordnung der Stadtwerke Metzingen sowie des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg.
Bei Verstößen gegen das Rauchverbot drohen im schlimmsten Fall ein Verweis aus dem Bad sowie Hausverbot ohne Erstattung des Eintrittsgeldes. Ausführliche Informationen zu den Hausregeln sowie den Öffnungszeiten findet ihr direkt auf der Stadtwerke Metzingen Bäder Seite unter www.stadtwerke-metzingen.de