02/03/2026
Joa, das wofür ich sonst Stunden gebraucht hätte geht mit KI und Googles "Gemini" mal eben in 5 min. Aber weil der 02.August näher rückt...hier nochmal das grosse Aaaaber (wie der A-Bär 😉
Ab August 2026 gilt die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten für Anbieter und Betreiber. Wer sich nicht daran hält und KI-Inhalte nicht als solche kennzeichnet, drohen Bußgelder bis zu 15 Mio. oder 3% des Jahresumsatzes. Zudem muss das Unternehmen mit einem Vertrauensverlust seitens seiner Kunden rechnen.
Als Anbieter gelten Unternehmen oder Personen, die ein KI-System oder ein KI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden. Es muss sich dabei jedoch um eine berufliche Tätigkeit handeln. Doch ab wann unterliegen KI-Inhalt einer Kennzeichnungspflicht?
In Artikel 50 der KI-Verordnung wird hierfür der Rahmen gesetzt. KI generierte Inhalte werden wie folgt unterschieden:
Primäre KI-Erstellung
Die Erstellung von Inhalten durch ein KI-System, sodass der Eindruck entsteht, der Beitrag sei ausschließlich von einem Menschen verfasst worden, unterliegt grundsätzlich der Kennzeichnungspflicht.
Unterstützende KI-Nutzung
Nutzt ein menschlicher Autor einen KI-generierten Entwurf, überarbeitet diesen und prägt diesen dadurch maßgeblich, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Das KI-System dient hierbei lediglich als Hilfsmittel.
Nicht-öffentliche Nutzung
Die KI-generierten Inhalte werden nicht veröffentlicht und dienen lediglich interner oder privater Nutzung. In diesem Fall entfällt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls.
Für die Kennzeichnungspflicht ist also entscheidend, ob die KI nur als Hilfsmittel genutzt wird oder der Inhalt maßgeblich durch die KI erstellt wurde. Wenn die KI z.B. einen Textentwurf erstellt, dieser Text von einem Menschen nur geringfügig verändert wird, ist eine Kennzeichnungspflicht erforderlich, weil für den Leser der Eindruck entstehen könnte, ein Mensch habe ihn verfasst. Ziel dieser Regelungen ist es, die Transparenz im digitalen Informationsaustausch zu fördern und gleichzeitig den kreativen Einsatz von KI in Prozessen angemessen zu berücksichtigen.